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   LG Potsdam, 05.01.2006 - 5 T 65/05   

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https://dejure.org/2006,17866
LG Potsdam, 05.01.2006 - 5 T 65/05 (https://dejure.org/2006,17866)
LG Potsdam, Entscheidung vom 05.01.2006 - 5 T 65/05 (https://dejure.org/2006,17866)
LG Potsdam, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 5 T 65/05 (https://dejure.org/2006,17866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Vergütung der Tätigkeit des vorläufigen Isolvenzverwalters; Wert des vom Insolvenzverwalter verwalteten Vermögens bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung einschließlich Aussonderungsrechte und Absonderungsrechte als Berechnungsgrundlage für dessen Vergütung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Potsdam, 05.01.2006 - 5 T 65/05
    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist der Wert des von ihm verwalteten Vermögens bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung einschließlich Aus- und Absonderungsrechte, soweit er diesbezüglich eine nennenswerte Tätigkeit entfaltet hat (vgl. BGH, Beschl. v. 14.12.2000, ZIP 2001, 296 (m. Bespr. Keller, S.1749) = NJW 2001, 1496, dazu EWiR 2001, 281 (Keller) ).

    Denn nach der Entscheidung des BGH vom 14.12.2000 ( ZIP 2001, 296 = NJW 2001, 1496) sind auch Forderungen, denen eine Gegenforderung gegenübersteht, bei der Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen.

  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Potsdam, 05.01.2006 - 5 T 65/05
    Die Prüfung kann im Einzelfall aufwändig sein (vgl. BGH, Beschl. v. 29.4.2004, ZIP 2004, 1653 (m. Anm. Keller) = ZInsO 2004, 672).
  • LG Cottbus, 02.09.2009 - 7 T 422/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütungsanspruch des vorläufigen

    Eine entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 InsVV, nach dem bei der Bestimmung der Insolvenzmasse lediglich der Überschuss berücksichtigt wird, der sich bei einer Verrechnung ergibt, scheidet regelmäßig aus, weil der vorläufige Insolvenzverwalter (anders als der endgültige Insolvenzverwalter) lediglich mit der Ermittlung, Erfassung und Sicherung des Forderungsbestandes befasst ist (vgl. BGH ZIP 2001, 296; LG Potsdam ZIP 2006, 296 ff.).
  • AG Göttingen, 12.12.2017 - 74 IN 141/17

    Einbeziehung der freien Spitze eines belasteten Grundstücks in die

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BGH ist von den Instanzgerichten sodann für die Ermittlung von Anfechtungsrechten ein Zuschlag in Höhe von 10% zugebilligt worden (LG Potsdam ZIP 2006, 296, 297 [LG Potsdam 05.01.2006 - 5 T 65/05] f).
  • LG Cottbus, 02.09.2009 - T 422/05
    Eine entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 InsVV , nach dem bei der Bestimmung der Insolvenzmasse lediglich der Überschuss berücksichtigt wird, der sich bei einer Verrechnung ergibt, scheidet regelmäßig aus, weil der vorläufige Insolvenzverwalter (anders als der endgültige Insolvenzverwalter) lediglich mit der Ermittlung, Erfassung und Sicherung des Forderungsbestandes befasst ist (vgl. BGH ZIP 2001, 296 ; LG Potsdam ZIP 2006, 296 ff.).
  • AG Göttingen, 18.12.2006 - 74 IN 223/06

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Einbeziehung

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BGH ist von den Instanzgerichten sodann für die Ermittlung von Anfechtungsrechten ein Zuschlag in Höhe von 10 % zugebilligt worden (LG Potsdam ZIP 2006, 296, 297 f ).
  • AG Leipzig, 03.05.2006 - 401 IN 72/06

    Zu berücksichtigende Faktoren i.R.d. Berechnung der Vergütung des vorläufigen

    Ausgehend von diesen Angaben liegt eine nennenswerte Befassung vor, die auch im Rahmen des vom Landgericht Potsdam (vgl. LG Potsdam, Beschluss vom 05.01.2006 - 5 T 65/05 - ZIP S. 296 f) aufgestellten Prüfungsumfanges verifiziert wurde.
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